Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Boardinghouse Humboldt41 GmbH

  • 1 Anwendungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, welche das Boardinghouse Humboldt41 GmbH, gegenüber dem Gast und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungs- und Überlassung von Apartments. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Boardinghouse Humboldt41 GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
  • 2 Vertragsabschluss

Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Boardinghouse Humboldt41 GmbH zustande. Dem Boardinghouse Humboldt41 GmbH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Für den Fall der Buchung über die Homepage humboldt41.de kommt der Vertrag erst nach Einwilligung in die Datenschutzrichtlinie sowie dieser AGBs und über Anklicken des Buttons „BUCHEN“ zustande.

  • 3 Apartmentnutzung, Übergabe, An- und Abreise
  1. Die Zurverfügungstellung der Apartments erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

  2. Der Vertragspartner haftet dem Boardinghouse Humboldt41 GmbH für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen von Humboldt41 erhalten, verursacht werden.
  3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Apartments der Kategorie. Sollten Apartments im Hause nicht verfügbar sein, wird Humboldt41 GmbH den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Betrieb gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Boardinghouse Humboldt41 GmbH vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn Humboldt41 GmbH dies ausdrücklich gestattet. Humboldt41 GmbH kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
  5. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat Humboldt41 GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
  6. Zugang zu den Apartments erfolgt mittels vorher mitgeteilten Zahlencode flexibel ab 15:00 Uhr des Anreisetages und flexibel bis 11:00 Uhr des Abreisetages.
  7. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Wurde das Zimmer nicht geräumt, kann Humboldt41 GmbH über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).
  8. Haustiere sind nicht gestattet. Es handelt sich um ein Nichtraucherobjekt. Es dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes ausgewiesen. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da die Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Bei Nichteinhaltung dieser beiden Regelungen wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 350 € in Rechnung gestellt.
  9. Nutzung des WLAN (Internetzugang): Da Ihnen im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, gilt folgendes: Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für:
  • Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
  • rechtswidrige Kontaktaufnahme;
  • Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“);
  • Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
  • Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“);
  • Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
  • unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spaming“);
  • Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können.

Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie für Schadensersatz. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

  • 4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
  1. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Boardinghouse zu zahlen.
  3. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Humboldt41 GmbH. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Boardinghouse Humboldt41 GmbH das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung z. B. in Form einer Kreditkartengarantie des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  5. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die das Boardinghouse Humboldt41 GmbH nicht zu vertreten hat, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn Humboldt41 GmbH die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob das Boardinghouse Humboldt41 GmbH ihre Leistungspflicht erfüllen kann, teilt sie dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
  6. Der Zahlungsanspruch des Boardinghouse Humboldt41 GmbH ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
  7. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Boardinghouse Humboldt41 GmbH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  8. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort mit einer der zur Verfügung stehenden Zahlungsarten zu zahlen. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  9. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung im Humboldt41 GmbH Produkte mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zu Humboldt41 GmbH nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber, diese Belastung zu widerrufen.
  • 5 Rücktritt, Stornierung, Reduzierung
  1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart (z.B. nicht stornierbare Raten) oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Boardinghouse Humboldt41 GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Humboldt41 GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann Humboldt41 GmbH den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für Übernachtung zu zahlen

  2. a) 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 90 und 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums bei Humboldt41 GmbH zugeht
  3. b) 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung 30 und 2 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums bei Humboldt41 GmbH zugeht
  4. c) 100% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis 1 Tag vor Beginn des Leistungszeitraums bei Humboldt41 GmbH zugeht oder bei Nichterscheinen im Apartment
  5. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  • 6 Rücktritt / Kündigung durch das Boardinghouse Humboldt41 GmbH
  1. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn

  2. a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt. Z. B. eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghouse gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Boardinghouse ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

  3. b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik, gesetzliche Schließung oder anderer vom Boardinghouse Humboldt41 GmbH nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist

  4. c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht. Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
  5. d) der Vertragspartner den Namen Humboldt41 GmbH mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht

  6. e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Boardinghouse Humboldt41 GmbH untervermietet werden

  7. f) das Boardinghouse Humboldt41 GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Humboldt41 GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann
  8. g) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
  9. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Boardinghouse Humboldt41 GmbH begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von Humboldt41 GmbH auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
  • 7 Haftung Humboldt41 GmbH, für alle Dienstleistungen und eingebrachte Gegenstände, Verjährung
  1. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouse beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Boardinghouse beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Boardinghouse steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise anzuzeigen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse auftreten, wird das Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Eine Haftung des Boardinghouse Humboldt41 GmbH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boardinghouse nicht.
  4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Boardinghouse Humboldt41 GmbH und Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Boardinghouse Humboldt41 GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

  5. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB. Das Boardinghouse empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes.
  6. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Boardinghouse Humboldt41 GmbH bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

  7. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das Boardinghouse Humboldt41 GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
  • 8 Zusätzliche Bestimmungen – Hygienerichtlinien
  1. Aktuelle Hygienerichtlinien (falls staatlich angeordnet) entnehmen Sie dem aktuellen Hygienekonzept auf unserer Website www.humboldt41.de. Für eventuelle Einschränkungen z.B. geschlossene Bereiche, während Ihres Aufenthalts, kann keine Haftung vom Boardinghouse Humboldt41 GmbH übernommen werden.
  2. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten ferner für die Nichterfüllung von Leistungspflichten aufgrund behördlicher Anordnungen (z.B. Infektionsschutzgesetz). Bei Schließung des gesamten Betriebes sind keine Preisnachlässe durch das Boardinghouse Humboldt41 GmbH zu gewähren.
  • 9 Form von Änderungen, Erklärungen, Stornierungen

Erklärungen, Änderungen, Stornierungen und Anzeigen, die Sie der Boardinghouse Humboldt41 GmbH gegenüber oder einem Dritten abzugeben haben oder abgeben, bedürfen der Textform.

  • 10 Änderungen der AGB

Das Boardinghouse Humboldt41GmbH behält sich das Recht vor, die AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die auf der Humboldt41-Webseite abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass ein gesonderter Hinweis hinsichtlich einer Änderung erfolgt.

  • 11 Online-Streitbeilegung:

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Boardinghouse darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Boardinghouse nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

  • 12 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Boardinghouse Humboldt41GmbH in Nürnberg.

  2. Es gilt deutsches Recht.

  3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Nürnberg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Regen. Das Boardinghouse kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
  • 13 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken

Nürnberg, Stand: September 2022

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